Schulische Informationen
Spielgruppe: 041 455 44 81
TARO: 041 455 40 89 oder 079 919 33 74 oder taro@schule-root.ch
Wenden Sie sich bitte bei einem Zuzug in die Gemeinde Root an das Sekretariat der Schule Root, um Ihr Kind / Ihre Kinder für den Kindergarten oder die Schule anzumelden.
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie unter "Zuzug".
Schüleranmeldeformular Link
Bei einem Wegzug ist die Lehrperson und das Sekretariat der Schule Root zu verständigen.
Kontakt:
Tel: 041 455 40 80
Mail: sekretariat@schule-root.ch
Eckwerte
Für die Schule Root gelten folgende Eckwerte:
- Die Blockzeiten umfassen für alle Lernenden vom Kindergarten bis zur 6. Klasse fünf Vormittage zu je vier Lektionen.
- Der Unterricht beginnt für alle Lernenden zur gleichen Zeit, wobei der morgendliche Einstieg bewusst als Anfangszeit gestaltet werden kann.
- Der Halbklassenunterricht bzw. der Unterricht in Gruppen findet in der Regel am Nachmittag statt.
- Die Anzahl Unterrichtshalbtage für die Lernenden liegt je nach Stufe zwischen sechs und neun pro Woche.
- Der Unterricht wird im Hinblick auf die tägliche Blockzeit bewusst rhythmisiert und strukturiert.
Ganztägige Aktivitäten
An Alternierungsnachmittagen oder Nachmittagen, an welchen kein Unterricht durchgeführt wird (ausgenommen Mittwoch-Nachmittag), dürfen ganztägige Aktivitäten durchgeführt werden (Schulreisen, Sporttage, Lehrausgänge). Die Lernenden sind zur Teilnahme verpflichtet. Ausnahmen sind nur in begründeten Fällen und auf schriftlichen Antrag der Eltern möglich. Die Lehrpersonen und die Schulleitung der Primarschule werden die Termine frühzeitig kommunizieren.
Blockzeiten-Schema finden Sie im pdf-Format unten
Name | |||
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Blockzeiten (PDF, 171.33 kB) | Download | 0 | Blockzeiten |
Urlaubsgesuche müssen schriftlich eingereicht werden. Das offizielle Formular ist zu finden im Online-Schalter Download oder kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden. Es gilt folgende Regelung:
Anzahl Halbtage | Entscheidungs- instanz | Fristen | Rekurs- instanz |
Bis 6 Halbtage | Klassen-Lehrperson | 1 Woche im Voraus | Schulleitung Primarschule Dorf oder Oberfeld bezw. Sekundarschule |
Bis 1 Woche | zuständige Schulleitung | 4 Wochen im Voraus | Abteilungsleitung Bildung (Rektor) |
Mehr als 1 Woche | Abteilungsleitung Bildung (Rektor) | 4 Wochen im Voraus | Erziehungs- und Kulturdepartement |
Urlaub vor oder nach den offiziellen Schulferien | Abteilungsleitung Bildung (Rektor) | 4 Wochen im Voraus (bei verspäteter Eingabe wird kein Urlaub bewilligt) | Erziehungs- und Kulturdepartement |
Schülerinnen und Schüler die vom Unterricht dispensiert werden, sind selbst verantwortlich, das Versäumte in der Freizeit selbständig nachzuholen.
Sie erhalten alle Informationen sowie das Anmeldeformular für den Kindergarteneintritt auf dem Postweg.
Anforderungen zum Besuch des freiwilligen Zweijahreskindergartens
Der Zweijahreskindergarten bietet den jüngeren Kindern die Möglichkeit, vor dem obligatorischen zusätzlich ein freiwilliges Kindergartenjahr zu besuchen, sofern sie folgende Anforderungen erfüllen:
- den Schulweg mit anderen Kindern zusammen gehen können
- sich selber umziehen können
- selbständig auf die Toilette gehen können (keine Windeln mehr)
- den Blockzeitenrhythmus einhalten können (Mo-Fr. Unterricht von 08.15 bis 11.45 Uhr)
Von der Entwicklungspsychologie wissen wir, dass dies ist in der Regel ab dem 4. Lebensjahr der Fall ist.
Bei der Integrativen Förderung werden Lernende, die bisher in Kleinklassen unterrichtet wurden, in die Regelklassen integriert, weil davon ausgegangen wird, dass sie so grössere Fortschritte machen können. In diesem Rahmen werden beispielsweise Lernende mit Teilleistungsschwächen wie Legasthenie oder Dyskalkulie, solche mit ungenügenden Kenntnissen der Unterrichtssprache aber auch besonders begabte Lernende durch speziell geschulte Fachleute (Förder-Lehrpersonen) unterstützt.
Können nun Lernende die Lernziele in einem Fach nicht erreichen, so werden an IF-Schulen in der Regel Fördermassnahmen gemäss der „Verordnung über die Förderangebote“ eingeleitet. Dazu gehört auch die Förderung mit Hilfe von individuellen Lernzielanpassungen.
Repetitionen von Klassen an der Primarschule und an der Sekundarschule zeigen für die schulische Entwicklung eines Kindes in der Regel keine oder nur eine geringe Wirkung im Repetitionsjahr. Dies zeigt eine Vielzahl von wissenschaftlichen Untersuchungen. Deshalb sind Repetitionen vor allem in jenen Fällen angezeigt, in denen gravierende äussere Gegebenheiten zu plötzlichen und starken Leistungseinbrüchen führen. Damit sind beispielsweise Fälle gemeint, in denen eine Schülerin oder ein Schüler lange krank war, einen länger dauernden Spitalaufenthalt hinter sich hat oder sich die Familie in einer akuten Scheidungssituation befindet.
In allen anderen Fällen braucht es für eine Repetition einen Abklärungsbericht der Schulpsychologin bzw. des Schulpsychologen. Dieser Bericht gilt als Einschätzung einer Fachperson und dient als Grundlage für den Entscheid, ob eine Repetition als erfolgversprechend und für die Entwicklung als förderlich zu qualifizieren ist oder nicht.
Die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen müssen bis spätestens Ende Mai des laufenden Schuljahres vorliegen.
Werden an der Sekundarschule die Lernziele einer Klasse nicht erreicht, so kommt es im Regelfall zu einer Versetzung in das nächst tiefere Niveau.
Die Schülerinnen und Schüler beantragen eine Woche im Voraus den Joker-Halbtag. Der Antrag kann aber bis spätestens am Vortag (12.00 Uhr) des vorgesehenen Bezugstermins zurückgezogen werden.
Die Joker-Halbtage können auch vor und nach Ferien und offiziellen Feiertagen bezogen werden. Ausnahme: In der letzten Woche vor den Sommerferien werden keine Jokerhalbtage bewilligt.
Die genaue Bedingung und die Ausführungsvorschriften sind auf dem Antragsformulars beschrieben. Das Formular finden Sie im Online-Schalter oder kann bei der Klassenlehrperson bezogen werden.
Lernende/r-Lehrperson–Eltern.
Bei Fragen, Hinweisen und Anliegen, die den unmittelbaren Schulalltag der Lernenden betreffen, wenden Sie sich also zuerst immer an die betreffende Lehrperson Ihres Kindes.
Sollte sich im Gespräch mit der Lehrperson weder Klärung noch Lösungsansatz Ihres Anliegens ergeben, wenden Sie sich an die entsprechende Schulleitung. Sie übernimmt dann die Gesprächsleitung und moderiert das Gespräch. Die Aufgabe der Schulleitung besteht darin zu vermitteln und für beide Seiten eine Lösung zu finden.
Kommt es auch hier zu keiner Lösung, kann der Rektor (Abteilungsleitung Bildung) kontaktiert werden. Als letzte Instanz können Sie sich an den Gemeinderat (vertreten durch den Gemeinderat Bildung) wenden.
Zusammengefasst lässt sich obig beschriebene Kommunikationskultur wie folgt aufzeigen:
Eltern/Lernende > Lehrperson > Schulleitung >
Abteilungsleitung Bildung > Gemeinderat Bildung
Die Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, diesen obligatorischen Vorsorgeuntersuch von der Ärztin oder dem Arzt durchführen zu lassen, die oder der das Kind üblicherweise medizinisch begleitet. Je nach Krankenkasse kann ein Selbstgehalt für den Untersuch zu Lasten der Eltern in Rechnung gestellt werden und dies ist laut VLG für die Eltern zumutbar.
Obligatorischer Schulärztlicher Untersuch in der 4. Primarschule und in der 2. Sekundarschule
Laut § 51 des Gesundheitsgesetzes ist der schulärztliche Untersuch für Lernende im Kindergartenjahr, in der 4. Primarklasse und in der 2. Klasse der Sekundarschule obligatorisch. Der obligatorische Untersuch wird entweder von der Hausärztin / dem Hausarzt, oder vom Schularzt durchgeführt.
Die Durchführung der Vorsorgeuntersuchung durch die Hausärztin / den Hausarzt des Kindes verdient grundsätzlich den Vorzug. Der Schularzt kann in den (notwendigerweise kurzen) Reihenuntersuchungen an ihm unbekannten Kindern in der Regel nur offensichtliche Fehlentwicklungen feststellen. Die Hausärztin oder der Hausarzt hingegen kennt das Kind und ist in der Lage, gesundheitliche Gefährdungen besser zu erkennen. Eine Vorsorgeuntersuchung durch die Hausärztin oder den Hausarzt bringt tendenziell mehr und bessere diagnostische Erkenntnisse.
Im Gegensatz zu der Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten ist die Reihenuntersuchung im 4. und im 8. Schuljahr keine Pflichtleistung der Krankenkassen. Aus diesem Grunde werden diese zwei Reihenuntersuchungen in der Regel durch den Schularzt durchgeführt. Informieren Sie uns bitte frühzeitig, wenn Sie diesen Untersuch trotzdem bei der Hausärztin / beim Hausarzt durchführen lassen wollen.
- Grösse und Gewicht
- Visus, Farbsehen und Gehör
- internmedizinischer Status
- Bewegungsapparat
- Impfungen und Labortests werden keine gemacht.
Freiwillige Schulimpfung
Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlene Basisimpfungen für Kinder und Jugendliche werden im Rahmen der obligatorischen schulärztlichen Untersuchung im Jahr vor dem Eintritt in die 1. Klasse, in der 4. und in der 8. Klasse kostenlos angeboten. Die Durchführung der Schulimpfung ist freiwillig und bedarf der schriftlichen Zustimmung der Eltern/Erziehungsberechtigten.
So hat die Schule neben ihrem Bildungsauftrag auch die Aufgabe, auf die gesundheitliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu achten. Daher findet jährlich eine Zahnkontrolle statt. Gemäss „Gesetz über die Schulzahnpflege“ ist es verpflichtend, dass dieser Untersuch alle Jahre durchgeführt wird.
Vorgehen der Eltern bei einem Schülerunfall
Bei der Krankenkasse den Unfall- oder Krankenschein beziehen und dem behandelnden Arzt abgeben. Die Arztrechnung an die Eltern muss von diesen direkt bezahlt und das Original sofort zusammen mit dem Kranken- oder Unfallschein der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden.
Sie planen in den nächsten Monaten nach Root umzuziehen oder Sie sind bereits in Root und möchten Ihre Kinder für die Schule Root anmelden?
Bitte füllen Sie unser Schüleranmeldeformular frühzeitig und vollständig (Download im Online-Schalter) aus oder melden Sie sich telefonisch bei:
Schule Root, Sekretariat, 041 455 40 80.
Sobald wir alle Angaben von Ihnen haben, leiten wir diese an die verantwortliche Schulleitung für die Klasseneinteilung weiter. Die Unterlagen bezüglich des Schulstarts, sowie diverse Infos erhalten sie anschliessend auf dem Postweg.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Sekretariat der Schule Root, 041 455 40 80 oder sekretariat@schule-root.ch wenden.
Alle Formulare finden Sie im Online-Schalter - Link.